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Barrierefreiheitserklärung

Dr. Anna Michalek ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://dr-michalek.at.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1" teilweise vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Kartenmaterial: Das eingebundene Kartenmodul (Mapbox) ist technisch bedingt nicht vollständig barrierefrei bedienbar. Als Alternative stehen Adresse und Anfahrtshinweise in Textform zur Verfügung.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 10. Februar 2026 erstellt.

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines Selbsttests.

Feedback und Kontaktangaben

Sollten Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen feststellen oder Fragen dazu haben, können Sie sich gerne bei uns melden:

Dr. Anna Michalek
Mariatroster Straße 382, Top 1
8044 Graz

Telefon: +43 316 251 759
E-Mail: office@dr-michalek.at

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Kontaktformular der Beschwerdestelle

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung betreffen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren: www.ffg.at/barrierefreiheit/beschwerdestelle